Die Übernachtungssteuer
ist bei unseren Preisen inklusive
Das Land Berlin erhebt ab dem 01. Januar 2014 eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand für entgeltlichte Übernachtungen in Berlin in einem Beherbergungsbetrieb.
Als Übernachtung gilt bereits die entgeltliche Erlangung der Übernachtungsmöglichkeit unabhängig von deren tatsächlicher Inanspruchnahme. Die Stornierung einer vertraglich vereinbarten Übernachtungsleistung vor deren Inanspruchnahme löst keine Besteuerung aus, da die Übernachtungsmöglichkeit tatsächlich nicht bereitgestellt worden ist.
Alle Merkblätter hierzu finden Sie unter folgenden Links:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/__bernachtungsteuer_merkblatt_gast.pdf
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/__bernachtungsteuer_merkblatt_gast_english.pdf
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/__nst_3_-_arbeitgeberbest__tigung_-_2013-12-20.pdf
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/city-tax_employer-s_attestation_.pdf